Aufgenommen werden ausschließlich Verfahren und Vorgänge, die durch eine benannte Primärquelle wie eine Gerichtsentscheidung, eine anwaltliche Mandantenmitteilung oder eine etablierte Fachpublikation belegt sind. Jede Aussage ist einer Quelle zugeordnet.
Entscheidungen aus dem einstweiligen Rechtsschutz werden ausdrücklich als nicht rechtskräftig gekennzeichnet. Verfahren, die zugunsten der Beklagtenseite ausgegangen sind, werden als solche ausgewiesen. Strafanzeigen werden als Anzeigen bezeichnet und nicht mit einer Anklage oder einer Verurteilung verwechselt. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Quellen mit erkennbarer eigener Interessenlage werden im jeweiligen Eintrag gekennzeichnet. Hinweise auf Fehler, Aktualisierungen oder ergänzende rechtskräftige Entscheidungen bitte an die im Impressum genannte Adresse.